Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung der Software „Misavo“ als Software as a Service zwischen der softwarebees GmbH, Hauptstraße 24, 37434 Krebeck (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzend gelten in dieser Reihenfolge: das jeweilige Angebot bzw. die Auftragsbestätigung, die Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung und diese AGB.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- Der Anbieter stellt dem Kunden Misavo, eine webbasierte Anwendung zur Steuerung des operativen Betriebs in Gastronomie und Veranstaltung, für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
- Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software zur Nutzung über eine Netzverbindung sowie die Einräumung von Speicherplatz zur Speicherung der Daten des Kunden. Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib, eine Übertragung des Quellcodes sowie die Erstellung individueller Software sind nicht geschuldet.
- Übergabepunkt der Leistung ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Der Internetzugang, die erforderliche Hardware sowie ein aktueller, gängiger Webbrowser liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
- Der Anbieter entwickelt Misavo laufend weiter. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang anzupassen, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an; in diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
3. Vertragsschluss, Testzugang
- Die Darstellung der Pakete und Preise auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme in Textform, durch Bestätigung einer Bestellung durch den Anbieter oder durch Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs zustande.
- Der Anbieter kann dem Kunden einen befristeten, unentgeltlichen Testzugang einrichten. Der Testzeitraum beträgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, 14 Tage ab Freischaltung. Der Testzugang endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch auf Einrichtung oder Verlängerung eines Testzugangs besteht nicht.
- Während des Testzeitraums stehen weder ein Verfügbarkeitsniveau nach Ziffer 6 noch Gewährleistungsansprüche zu. Daten aus dem Testzugang werden nach Ablauf des Testzeitraums gelöscht, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt.
4. Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Misavo im Rahmen des gebuchten Pakets für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
- Der Kunde darf Misavo Personen zugänglich machen, die für ihn tätig sind, insbesondere Beschäftigten und Dienstleistern, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde steht für die Einhaltung dieses Vertrags durch diese Personen ein.
- Eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte, das Betreiben eines eigenen Rechenzentrumsdienstes auf Basis von Misavo sowie das Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software sind unzulässig, soweit nicht gesetzlich zwingend gestattet.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sind.
- Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzerinnen und Nutzern eingestellten Inhalte und Daten allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
- Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von Misavo durch ihn oder ihm zurechenbare Personen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Dritte solche Ansprüche geltend machen.
- Der Kunde wirkt in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang mit, insbesondere durch Benennung einer Ansprechperson, durch die Pflege seiner Stammdaten und durch die Bereitstellung der für Einrichtung und Betrieb notwendigen Informationen.
- Der Kunde meldet Störungen unverzüglich in nachvollziehbarer Form. Er unterlässt Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit von Misavo beeinträchtigen können, insbesondere eine über das übliche Maß hinausgehende automatisierte Systembelastung.
6. Verfügbarkeit, Wartung und Betrieb
- Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von Misavo von 99,5 Prozent im Monatsmittel am Übergabepunkt. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Basis der Gesamtzeit des jeweiligen Kalendermonats abzüglich der Zeiten nach Ziffer 6.2.
- Nicht als Ausfallzeit gelten geplante Wartungsfenster, Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt, Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind, sowie Nichtverfügbarkeiten infolge von Angriffen auf die Infrastruktur, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten.
- Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Betriebszeiten durch, in der Regel sonntags zwischen 02:00 Uhr und 06:00 Uhr. Wartungsfenster mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen kündigt der Anbieter in Textform oder in der Anwendung an.
- Der Anbieter erstellt regelmäßig Sicherungskopien der Kundendaten. Die Sicherung ersetzt keine eigene Datensicherung des Kunden, soweit ihm ein Export nach Ziffer 11 möglich ist.
7. Support
- Der Anbieter leistet Support zu Fragen der Nutzung und zu Störungen von Misavo per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse. Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
- Der Anbieter bemüht sich um zeitnahe Bearbeitung. Verbindliche Reaktions- und Wiederherstellzeiten werden nur vereinbart, soweit dies ausdrücklich in einem gesonderten Service Level Agreement geregelt ist.
8. Preise, Abrechnung und Zahlung
- Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten bzw. die im Angebot ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung wird je Betrieb und Abrechnungsperiode berechnet. Über die im Paket enthaltene Anzahl hinausgehende Standorte werden mit dem für das jeweilige Paket ausgewiesenen Aufpreis je zusätzlichem Standort berechnet. Einmalige Leistungen, insbesondere Onboarding und Migrationsunterstützung, werden gesondert berechnet.
- Die Abrechnung erfolgt wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Vorauszahlung gewährt der Anbieter einen Rabatt von 10 Prozent auf die wiederkehrende Vergütung.
- Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen vom Anbieter beauftragten Zahlungsdienstleister; die dort hinterlegte Zahlungsmethode hält der Kunde gültig.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht ein Einzug über die hinterlegte Zahlungsmethode erfolgt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Gerät der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und Setzung einer angemessenen Frist sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt für die Dauer der Sperre bestehen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
9. Preisanpassung
- Der Anbieter ist berechtigt, die wiederkehrende Vergütung zum Beginn einer neuen Verlängerungsperiode, frühestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsbeginn, anzupassen.
- Eine Preisanpassung kündigt der Anbieter mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu deren Zeitpunkt außerordentlich kündigen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Kündigungsrecht hin.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit der vereinbarten Abrechnungsperiode geschlossen. Die Mindestlaufzeit entspricht der gewählten Abrechnungsperiode, also einem Monat bei monatlicher und zwölf Monaten bei jährlicher Abrechnung.
- Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weitere Periode gleicher Länge, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt bei monatlicher Abrechnung 14 Tage zum Ende der laufenden Periode und bei jährlicher Abrechnung drei Monate zum Ende der laufenden Periode.
- Kündigungen bedürfen der Textform. Die Kündigung per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse genügt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen Ziffer 4 oder Ziffer 5 verstößt oder wenn er mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen länger als 30 Tage in Verzug ist.
11. Datenexport und Löschung nach Vertragsende
- Die im Rahmen der Nutzung eingestellten Daten bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter erwirbt an ihnen kein eigenes Nutzungsrecht über den zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang hinaus.
- Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit über die in Misavo bereitgestellten Exportfunktionen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format herunterladen.
- Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten des Kunden für weitere 30 Tage zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf gesonderten Wunsch und gegen Aufwandsvergütung unterstützt der Anbieter bei der Datenübernahme.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage und für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
- Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Die jeweils aktuelle Übersicht ergibt sich aus Anlage 3 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung und aus der Datenschutzerklärung.
13. Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder die sie unabhängig entwickelt hat. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
- Der Anbieter darf den Kunden nur nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
14. Gewährleistung
- Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit von Misavo. Es gilt das Mietrecht der §§ 535 ff. BGB, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form an und unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Eingrenzung.
- Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit begründen keine Gewährleistungsansprüche.
15. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Die Haftung nach Ziffer 15.2 ist insgesamt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt. Bei einer Vertragsdauer von weniger als zwölf Monaten ist die tatsächlich gezahlte Nettovergütung maßgeblich.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, soweit dem Kunden eine Sicherung nach Ziffer 11.2 möglich und zumutbar war.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
16. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Epidemien und Pandemien, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie großflächige Cyberangriffe auf die Internetinfrastruktur. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert die Störung länger als zwei Monate, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
17. Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine geänderte Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge und auf sein Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
- Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin kündigen.
18. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Göttingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
- Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.